Pferdehaftpflichtversicherung

Wer Anderen einen Schaden zufügt, muss mit seinem kompletten Vermögen für diese Schäden haften. Auch ein Pferd kann große Schäden anrichten. Und hier haftet der Halter.
Grundlagen Pferdehaftpflicht
Jeder der einer anderen Person einen Sachschaden oder gesundheitliche Schäden zufügt, muss dafür haften. So will es der Gesetzgeber und hat es im Bürgerlichen Gesetzbuch festgelgt. Dabei muss das komplette private Vermögen eingesetzt werden. Auch für die Schäden die Haus- und Nutztiere verursachen haftet der Halter. Daher ist der Abschluss einer Pferdehaftpflichtversicherung dringend zu empfehlen.
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