Betriebliche Altersvorsorge

Nutzen auch Sie eine der elegantesten Formen der Altersvorsorge. Mit der betrieblichen Altersvorsorge sichern Sie sich eine lukrative Zusatzrente im Alter.
Die betriebliche Altersvorsorge
Es handelt sich bei der betrieblichen Altersvorsorge um eine zusätzliche, in der Regel private, Altersvorsorge. Sie wird später zusätzlich zu der staatlichen Altersrente monatlich ausgezahlt oder zum Renteneintritt als Einmalzahlung. Dabei kann der Arbeitnehmer bei dieser Form der Altersvorsorge Steuervorteile ausnutzen.
Formen der Altersvorsorge
Das Geld, welche in die betriebliche Altersvorsorge eingezahlt wird, kann in verschiedene Möglichkeiten der Altersvorsorge fließen. Dabei ist der Arbeitgeber allerdings nicht verpflichtet, seinen Mitarbeitern, jede mögliche Form der betrieblichen Altersvorsorge, anzubieten.
Übersicht der verschiedenen Möglichkeiten:
- Direktversicherung
- Pensionskasse
- Unterstützungskasse
- Pensionsfonds
Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch, welche Form der betrieblichen Altersvorsorge bei Ihnen möglich und geeignet ist.
Steuervorteile
Sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber haben bei der betrieblichen Altersvorsorge die Möglichkeit erhebliche steuerliche Vorteile zu nutzen. Die Unternehmen, die Ihre Arbeitnehmer bei der betrieblichen Altersvorsorge unterstützen, können die entsprechenden Kosten als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen. Für den Arbeitnehmer ergibt sich der Vorteil daraus, dass die Beträge für die betriebliche Altersvorsorge aus dem unversteuerten Bruttogehalt bezahlt werden. Bei bestimmten Vertragstypen kommen sogar noch die Riester-Zuschüsse dazu.
Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Außer der Verpflichtung des Arbeitgebers überhaupt betriebliche Altersvorsorge zu ermöglichen, gibt es keine gesetzliche Pflicht für den Arbeitgeber, Geld für seine Arbeitnehmer in eine Altersvorsorge einzuzahlen. Allerdings ist dies eine sehr beliebte Kann-Leistung die viele Arbeitgeber freiwillig übernehmen. In vielen Tarifverträgen ist außerdem geregelt, dass sich der Arbeitgeber beteiligen muss und in welcher Höhe dies zu geschehen hat. Unabhängig vom Arbeitgeber kann sich der Arbeitnehmer entscheiden, Teile von seinem Gehalt in die betriebliche Altersvorsorge fließen zu lassen. Wir beraten Sie gerne, wie Sie optimal für Ihr Alter vorsorgen können und welche steuerlichen Vorteile Sie in Anspruch nehmen können.
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